Landschaftsschutz- & Naturschutzgebiet

Idyllisches Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet

Der Waldpark ist durchgängig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (seit 1975). Die Teilgebiete „Bei der Silberpappel“ und Reißinsel sind als Naturschutzgebiet deklariert (seit 1983). Durch die Vorgaben des Landschaftsschutzes sind alle Änderungen verboten, die „die Landschaft verunstalten oder die Natur schädigen oder den Naturgenuss beeinträchtigen.“ (Quelle: Verordnung des Bürgermeisteramts Mannheim als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet „Waldpark“, Stadt Mannheim, 02.05.1975) 

Besonderer Schutzstatus: Natura 2000-Gebiet


Als Auwald genießt der Waldpark in Mannheim den höchsten gesetzlichen Naturschutz. Das gesamte Gebiet ist durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie europarechtlich geschützt: Seit 2006 ist der Waldpark Teil des FFH-Gebiets „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“. Seit 2010 ist er zudem Teil eines Vogelschutzgebiets


Damit gehört er zum Natura 2000-Netz. Das ist ein Netz von Gebieten innerhalb der Europäischen Union (EU), das dem länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. 


Dieser besondere Schutzstatus zeigt die herausragende Bedeutung des Waldparks für die Artenvielfalt. Bei seiner Nutzung müssen stets die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden. Dass der Waldpark so artenreich ist, liegt daran, dass er in einer Rheinschlinge liegt und regelmäßig überschwemmt wird. 



Der Rheindamm ist - wie der gesamte Waldpark europäisches Vogelschutzgebiet

Schaut das Kurzvideo und informiert Euch, wie kaltschnäuzig das Land Baden-Württemberg mit geschützten Vogelarten am Rheindamm umgehen will – wo es Natur- und Artenschutz angeblich großschreibt.

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