Einwendungen

5.468 Einwendungen gingen bis zum Ende der Einwendungsfrist am 19.01.2023 gegen den Kahlschlag am Rheindamm bei der Stadt Mannheim ein.


Eine relativ geringe Anzahl angesichts der zehntausenden Menschen, die von den Auswirkungen der Rheindammsanierung betroffen sind. Eine beeindruckend hohe Zahl in Anbetracht der bürokratischen Hürden und des Aufwands, der mit dem Verfassen eines persönlichen Einwendungsschreibens verbunden ist.


Weit mehr als 5.000 Mustereinwendungen hat unsere Initiative allein in Briefkästen verteilt. Während der Einwendungsfrist wurde fast 11.000-mal auf unsere Internetseite „Einwendungen erheben“ zugegriffen. 


Wir freuen uns sehr, dass sich unser enormer Aufwand gelohnt hat. Vor allem danken wir allen sehr, die mit uns Argumente gesammelt, Einwendungen geschrieben und andere Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt haben.


Die renommierte Umweltrechtsanwältin Roda Verheyen vertritt unsere Initiative


Wir haben eine super Nachricht: Roda Verheyen vertritt - zusammen mit ihrem Kollegen André Horenburg von der Hamburger Kanzlei Günther - unsere Initiative Waldpark. „Die Planung des RP Karlsruhe ist so nicht genehmigungsfähig. Sie verstößt gegen absolute Vorschriften des Naturschutzrechts", sagt die renommierte Juristin, die 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht das historische Urteil zum deutschen Klimaschutzgesetz erreichte. Mehr dazu in unserer  Pressemitteilung vom 17.01.2023.


In ihrem Einwendungsschreiben rügen die beiden Anwälte insbesondere, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe Varianten, die es hätte prüfen müssen, frühzeitig ausgeschlossen hat. Sehr lesenswert ist dazu auch das Interview des Mannheimer Morgen mit André Horenburg „Alternativen nicht ausreichend in den Blick genommen“ vom 14.02.2023 (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen).


Ein lesenswertes Interview zu den Mängeln in der Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Rheindammsanierung mit unserem Anwalt André Horenburg. Den Artikel (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen) können Sie hier abrufen.


Entscheidend ist die individuelle Betroffenheit

Betroffen sind zehntausende Menschen wie auch gewerbliche Betriebe, besonders am Damm und in den Zufahrtsstraßen zu geplanten Großbaustelle Rheindamm.


Damit eine Einwendung wirksam ist, kommt es darauf an, die persönliche Betroffenheit deutlich zu machen.  Unsere Mustereinwendungen und unsere Formulierungsbeispiele im Baukasten Einwendungen" (siehe unten) sollten als Anregung und Orientierungshilfe dienen.


Serviceliste

Unsere Initiative bietet keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Mustereinwendungen.


Hinweis: Auch Bürgerinnen und Bürger können argumentieren, dass sie sich gegen die massiven Eingriffe in Natur und Landschaft wehren. Denn im Waldpark würden ein Landschaftsschutzgebiet, europarechtlich geschütztes Flora-Fauna-Habitat (FFH-)- und Vogelschutzgebiet sowie geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz vernichtet werden.


Vor Gericht können sie als privat oder gewerblich Betroffene Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes allerdings nicht geltend machen. Das kann nur eine anerkannte Natur- oder Umweltschutzvereinigung, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt ist, wie der NABU oder der BUND.



Persönliche Einwendungsschreiben

Wie sich die persönliche Betroffenheit ausdrücken lässt, zeigen wir im Folgenden auch anhand von uns zugesandten persönlichen Einwendungsschreiben.


Serviceliste


Helfen Sie mit einer Spende, die geplante Rodung möglichst zu verhindern.


Spendenkonto: Initiative Waldpark Mannheim e.V.,
IBAN:  DE50  6705  0505  0040  0416  72

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Wie geht es weiter?

Grundsätzlich wäre der nächste Schritt im Planfeststellungsverfahren der Erörterungstermin gewesen. In dieser Verhandlung werden die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden, Verbände und Vereinigungen mit dem Vorhabenträger erörtert.


Im Verfahren zur Rheindammsanierung wird der Erörterungstermin frühestens im Jahr 2026  stattfinden. Das liegt daran, dass das  Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe endlich eine statisch selbsttragende Spundwand als Sanierungsalternative prüft.


Die 5.468 Einwendungen aus der Bevölkerung gegen den ursprünglichen Plan werden dann allerdings nicht (mehr) verhandelt werden. Sie waren aber alles andere als vergebens: Dass das RP Karlsruhe nun die Spundwand-Variante prüft, ist das Ergebnis dieser vielen, offensichtlich stichhaltigen Einwendungen sowie der substantiierten Stellungnahmen etlicher Umwelt- und Naturschutzverbände, von uns Bürgerinitiativen - und nicht zuletzt der Stadt Mannheim.


Darüber hinaus forderte die Untere Wasserbehörde Mannheim als Planfeststellungbehörde das Regierungspräsidium Karlsruhe auf, detailliertere Planungsunterlagen zur Spundwand einzureichen, wie die Stadt Mannheim im Januar 2024 mitteilte.


Wenn das RP die Spundwand-Variante tatsächlich planen (und nicht wieder aus fadenscheinigen Gründen verwerfen) sollte, geht es im Grunde wieder von vorne los:


  • Das RP reicht die überarbeiteten Planunterlagen bei der Stadt Mannheim ein.
  • Die Untere Wasserbehörde Mannheim prüft, ob der geänderte Antrag vollständig und verständlich ist.
  • Die angepassten Planungen werden veröffentlicht.
  • Wir Bürgerinnen und Bürger können ein weiteres Mal Einwendungen erheben und die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen Stellungnahmen abgeben.


Das heißt: Erörtert werden (wohl frühestens 2026) die neuen Einwendungen und Stellungnahmen.