Einwendungen

5.468 Einwendungen  gingen bis zum Ende der Einwendungsfrist vom 19.01.2023 gegen den Kahlschlag am Rheindamm bei der Stadt Mannheim ein.


Eine relativ geringe Anzahl angesichts der zehntausenden Menschen, die von den Auswirkungen der Rheindammsanierung betroffen sind. Eine beeindruckend hohe Zahl in Anbetracht der bürokratischen Hürden und des Aufwands, der mit dem Verfassen eines persönlichen Einwendungsschreibens verbunden ist.


Weit mehr als 5.000 Mustereinwendungen hat unsere Initiative allein in Briefkästen verteilt. Während der Einwendungsfrist wurde fast 11.000-mal auf unsere Internetseite „Einwendungen erheben“ zugegriffen. 


Wir freuen uns sehr, dass sich unser enormer Aufwand gelohnt hat. Vor allem danken wir allen sehr, die mit uns Argumente gesammelt, Einwendungen geschrieben und andere Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt haben.


Die renommierte Umweltrechtsanwältin Roda Verheyen vertritt unsere Initiative


Wir haben eine super Nachricht: Roda Verheyen vertritt - zusammen mit ihrem Kollegen André Horenburg von der Hamburger Kanzlei Günther - unsere Initiative Waldpark. „Die Planung des RP Karlsruhe ist so nicht genehmigungsfähig. Sie verstößt gegen absolute Vorschriften des Naturschutzrechts", sagt die renommierte Juristin, die 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht das historische Urteil zum deutschen Klimaschutzgesetz erreichte. Mehr dazu in unserer  Pressemitteilung vom 17.01.2023.


In ihrem Einwendungsschreiben rügen die beiden Anwälte insbesondere, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe Varianten, die es hätte prüfen müssen, frühzeitig ausgeschlossen hat. Sehr lesenswert ist dazu auch das Interview des Mannheimer Morgen mit André Horenburg „Alternativen nicht ausreichend in den Blick genommen“ vom 14.02.2023 (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen).


Das lesenswerte Interview zu den Mängeln in der Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Rheindammsanierung mit unserem Anwalt André Horenburg. Den Artikel (© Stefanie Ball, Christoph Blüthner, Mannheimer Morgen) können Sie hier abrufen.


Entscheidend ist die individuelle Betroffenheit

Betroffen sind zehntausende Menschen wie auch gewerbliche Betriebe, besonders am Damm und in den Zufahrtsstraßen zu geplanten Großbaustelle Rheindamm.


Damit eine Einwendung wirksam ist, kommt es darauf an, die persönliche Betroffenheit deutlich zu machen.   Unsere Mustereinwendungen und unsere Formulierungsbeispiele im Baukasten Einwendungen" (siehe unten) sollten als Anregung und Orientierungshilfe dienen. Nützliche Informationen finden Sie zudem in unserem Merkblatt Einwendungen.


Serviceliste

Unsere Initiative bietet keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Mustereinwendungen.


Hinweis: Auch Bürgerinnen und Bürger können argumentieren, dass sie sich gegen die massiven Eingriffe in Natur und Landschaft wehren. Denn im Waldpark würden ein Landschaftsschutzgebiet, europarechtlich geschütztes Flora-Fauna-Habitat (FFH-)- und Vogelschutzgebiet sowie geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz vernichtet werden.


Vor Gericht können sie als privat oder gewerblich Betroffene Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes allerdings nicht geltend machen. Das kann nur eine anerkannte Natur- oder Umweltschutzvereinigung, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt ist, wie der NABU oder der BUND.



Persönliche Einwendungsschreiben

Wie sich die persönliche Betroffenheit ausdrücken lässt, zeigen wir im Folgenden auch anhand von uns zugesandten persönlichen Einwendungsschreiben.


Serviceliste


Helfen Sie mit einer Spende, die geplante Rodung möglichst zu verhindern.


Spendenkonto: Initiative Waldpark Mannheim e.V.,
IBAN:  DE50  6705  0505  0040  0416  72

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Wie geht es weiter?

Grundsätzlich wäre der nächste Schritt im Planfeststellungsverfahren der Erörterungstermin gewesen. In dieser Verhandlung werden die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden, Verbände und Vereinigungen mit dem Vorhabenträger erörtert. Inzwischen ist mit dem Erörterungstermin frühestens im Jahr 2026 zu rechnen.


Jetzt wird der nächste Schritt die Offenlage der ergänzenden Planunterlagen sein. Denn das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe prüft seit 2024 – endlich! – eine statisch selbsttragende Spundwand als ergänzende Sanierungsalternative. Zuvor hatte die Untere Wasserbehörde Mannheim als Planfeststellungbehörde das RP aufgefordert, detailliertere Planungsunterlagen zur Spundwand-Variante einzureichen.


Dass das RP nun die Spundwand-Variante in ihre Planung einbezieht, geht  sicherlich aber auch zurück auf die vielen, offensichtlich stichhaltigen Einwendungen sowie die substantiierten Stellungnahmen etlicher Umwelt- und Naturschutzverbände, die 5.468 Einwendungen aus der Bevölkerung, von uns Bürgerinitiativen - und nicht zuletzt der Stadt Mannheim.


Wann die Offenlage der ergänzenden Planunterlagen stattfindet, steht noch nicht fest. Wichtig zu wissen: Einwendungen und Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden. Frühere Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gelten weiterhin. Sie werden beim Erörterungstermin berücksichtigt, sofern sie noch relevant sind. Es ist also nicht erforderlich, dass Sie Ihre bereits vorgebrachten Kritikpunkte und Argumente erneut einreichen.