Newsletter vom 30.10.2025
Langer Atem gefragt
Liebe Freundinnen und Freunde des Waldparks,
gibt es Neues zum Rheindamm? Wie geht es weiter? Kommt die Spundwand? Derzeit erhalten wir vermehrt solche Fragen. Heute fassen wir die uns aktuell vorliegenden Informationen zusammen.
Nach wie vor steht das Thema Dammverteidigungsweg im Raum. Auch die 30-Tonner-Lkw auf dem Damm sind noch nicht vom Tisch. Ein kleiner Lichtblick ist die Haltung der Stadt zu diesen Punkten.
Dammverteidigungsweg und 30-Tonner-Lkw weiterhin Knackpunkte
Zwei zentrale Fragen versuchen wir seit März zu klären: Wie soll der Weg auf dem Rheindamm ausgestaltet werden? Welche Fahrzeuge sollen den Weg nutzen? Ende Februar fand dazu ein Austausch des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe mit der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz der Stadt Mannheim statt.
Nach eher dürftigen Antworten von Bürgermeister Dr. Volker Proffen beantragten wir am 5. Mai bei den zuständigen städtischen Behörden das Protokoll dieses Gesprächs (siehe Juni-Newsletter). Nach einem weiteren Antrag – an das RP – erhielten wir Ende Juli das gewünschte Dokument.
Dessen Inhalt überraschte uns nicht: „Ein Dammverteidigungsweg ist bei Hochwasserdämmen, unabhängig von ihrer Konstruktion und insbesondere bei solchen von der Bedeutung des Mannheimer Dammes, zwingend erforderlich“, heißt es in dem Protokoll. Und: „Alle Wege sollten auch aus Sicht der Stadt Mannheim für SLW 30 [Schwerlastwagen von 30 t Gesamtlast] ausgelegt werden.“
Die einen sagen so, die anderen sagen so
Die Stadtverwaltung sieht das allerdings offenbar etwas anders. Am 8. August teilte sie uns auf Nachfrage mit, „dass bei einer selbsttragenden Spundwand ein ‚klassischer‘ Deichverteidigungsweg nicht zwingend ist“. Außerdem erklärte sie in einem Schreiben vom 2. Oktober, der Weg müsse nicht zwingend nach den Anforderungen der DIN 19712 an Deichverteidigungswege ausgestaltet werden.
Auch im Hinblick auf die Fahrzeuge auf dem Damm relativierte die Stadtverwaltung: „Als Anhaltspunkt (nicht zwingende Verpflichtung) für diese Nutzungen dient die Ausgestaltung als SLW 30.“
Bislang leichtere Fahrzeuge auf dem Damm im Einsatz
Interessant zu wissen: Bisher schicken das Land und die Stadt Mannheim keine 30-Tonner auf den Rheindamm. Sie nutzen Fahrzeuge mit einem geringeren Gesamtgewicht, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen sowie die Überwachung, Pflege und Unterhaltung des Damms zu gewährleisten. Auch Feuerwehr und Katastrophenschutz sind in der Regel lediglich mit 13- bis 16-Tonnern im Einsatz.
Geht auch die ergänzende Planung in die falsche Richtung?
Warum nur sieht das RP bei der – weitaus sichereren – Spundwand-Variante schwerere Laster vor? Wir haben bei der Landesbehörde nachgefragt. Die Detailplanung, auch zum Dammverteidigungsweg, stehe noch aus, teilte uns RP-Projektleiter Jens Teege am 17. Oktober dazu mit.
Das Grundproblem ist (und täglich grüßt das Murmeltier): Das RP legt Anforderungen zugrunde, die nach DIN 19712 für einen Erdbaudamm gelten, aber nicht für eine statisch selbsttragende Spundwand. Selbst die Tatsache, dass zwei Sachverständige vor Gericht die Verteidigung einer statisch wirksamen Spundwand für nicht erforderlich erklärten und die Richter der Auffassung der Experten folgten (wir berichteten), blendet das RP bei seiner ergänzenden Planung offenbar aus.
Stadt sieht Bäume nicht als Hindernis für Katastrophenschutz
Unsere Sorge bleibt, dass einem Dammverteidigungsweg unnötig viele Bäume zum Opfer fallen könnten. Zumal das RP die vorgesehenen Rodungen bekanntlich seit Jahren insbesondere mit der Gefahr umfallender Bäume begründet. Auch im besagten Gesprächsprotokoll heißt es: „Das RPK weist auf die Risiken für die Einsatzkräfte bei Nacht und widrigen Wetterverhältnissen hin. Auf Nachfrage erklärt die Stadt Mannheim, dass bei der derzeit geplanten Wegebreite dies kein Hindernis für den Katastrophenschutz darstellt.“
Erfreulicherweise hatte Oberbürgermeister Christian Specht bereits am 27. Juni 2022 – seinerzeit noch Erster Bürgermeister – in einem Schreiben an das RP (das uns im Rahmen unseres aktuellen Auskunftsersuchens zuging) argumentiert: „Unter der Annahme einer ordnungsgemäßen Ausführung der Verkehrssicherungspflicht stellen Bäume in der Nähe des Deichverteidigungswegs aus Sicht des Katastrophenschutzes im Falle eines Unwetters keine besonderen Probleme dar. Es gilt der generelle Vorbehalt, dass Einsatzmaßnahmen nur stattfinden können, wenn am konkreten Ort unmittelbare Gefährdungen der Einsatzkräfte ausgeschlossen werden können.“
Noch einige Fragen offen
Da die Nutzung des Dammwegs noch nicht abschließend geklärt ist, sind auch einige Fragen zum Wegebau offen. Die Stadtverwaltung äußerte sich dazu im August: Nach fachlicher Einschätzung sei nicht zu erwarten, dass sich die Ausgestaltung des Wegs für 30-Tonner nachteilig auf die Natur auswirke (beispielsweise im Vergleich zu der für 10-Tonner). Insbesondere beim Unterbau würden keine signifikanten Unterschiede etwa für mögliches Wurzelwerk erwartet.
Diese Einschätzung ist unseres Erachtens fachlich dezidiert zu überprüfen. Abgesehen von einem stärkeren Unterbau erfordern Wege für schwerere Laster mehr Fläche, unter anderem aufgrund breiterer Kurvenradien, längerer Wendekreise und eines größeren Platzbedarfs für Rangiermanöver. Auch darauf haben wir die Stadtverwaltung hingewiesen. Die Antwort der Stadt: „Wie Sie selbst schreiben, steht eine fachlich dezidierte Prüfung noch aus. Bevor wir Spekulationen anstellen, sollten wir die Prüfungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abwarten.“
Nichts Genaues weiß man nicht
Zu weiteren Fragen wurden wir ebenfalls auf die Ergebnisse der Prüfungen des RP verwiesen. Zum Beispiel zu der grundlegenden Frage, bei welchen Wasserständen im Fall einer Spundwandlösung welche konkreten Maßnahmen geplant seien. Dazu die Stadt: „Die konkrete Einsatzplanung des Katastrophenschutzes ist letztlich von den finalen Gegebenheiten abhängig […] Auch bei der Wasserwehr werden die konkreten Planungen erst dann vollzogen, wenn die Rahmenbedingungen und Bauarten feststehen.“ Ob es im Fall einer Katastrophe überhaupt zu einem Einsatz auf dem Damm komme, werde lageabhängig entschieden.
Wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt?
Vermutlich will man derzeit keine weiteren Details bekannt geben. Das können wir zwar nachvollziehen. Jedoch scheint es, als würde hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Die Hochwasserschutzanlage planen, bauen und erst danach setzen sich Feuerwehr sowie Katastrophenschutz mit den geschaffenen Tatsachen auseinander und erstellen zum Beispiel Einsatzpläne – das ist eine überholte Herangehensweise. Und sie geht eventuell zu Lasten der Natur.
Deshalb fordern wir von der Stadt: Die Zuständigen der Wasserwehr und des Katastrophenschutzes sollten bereits im Vorfeld der Planung klären, welche Fahrzeuge für welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind – und nicht erst, nachdem das RP seine ergänzende Planung eingereicht hat.
Neue Einwendungen nur zur neuen Variante möglich
Wann die ergänzenden Planunterlagen öffentlich ausgelegt werden, steht noch nicht fest. Wichtig: Einwendungen und Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden. Frühere Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gelten weiterhin. Sie werden beim Erörterungstermin berücksichtigt, sofern sie noch relevant sind. Wie schon in der Einwendungsphase 2022/2023 unterstützen wir Sie dann wieder mit Musterschreiben und Argumenten.
Wir bleiben unbequem
Was steht als Nächstes an? In seiner Pressemitteilung vom 30. Juni kündigte das RP weitere Grundwasseruntersuchungen bis etwa Ende August an. Diese sollten inzwischen abgeschlossen sein. So ist davon auszugehen, dass die Behörde die Öffentlichkeit in den kommenden Wochen über die nächsten Schritte informiert.
Wir bleiben unbequem und stellen weiterhin kritische Fragen, um auf eine sinnvolle ergänzende Planung hinzuwirken.
Ob eine baumerhaltende Spundwand kommt? Dazu steht für uns nur eines fest: Es braucht noch einen langen Atem bis dahin.
Herzliche Grüße
Sabine Jinschek Michael Detmer
Initiative Waldpark Mannheim e.V.











