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Newsletter vom 08.12.2023

Dez. 08, 2023

Gespräch mit OB Specht / Planfeststellungsbeschluss zum Polder bei Rheinstetten rechtswidrig


Liebe Freundinnen und Freunde des Waldparks,


nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister Mannheims hat Christian Specht umgehend Kontakt mit dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe zum Thema Rheindamm aufgenommen. Dies teilte er uns jetzt bei einem Austausch mit. Die Verhandlungen der Stadt mit der Behörde dauern an.


Die Planung zum Hochwasserschutz in Rheinstetten muss das RP Karlsruhe ändern. Das besagt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg (BW). Für die Sanierung unseres Damms hat das Urteil allerdings vermutlich keine Relevanz.


Stadt Mannheim und Regierungspräsidium Karlsruhe weiterhin im Dialog

Am 6.12. haben wir mit Oberbürgermeister Christian Specht über die Rheindammsanierung gesprochen. Aus unserer Sicht war es ein konstruktiver Austausch, auch wenn wir heute nichts Neues berichten können. Wie wir in unserem Newsletter vom 27.11. mitgeteilt haben, sind die Stadt Mannheim und das RP Karlsruhe in Sachen Rheindamm weiterhin im Dialog. Der OB hat, wie er in seinem Interview mit unserer Initiative im Mai angekündigt hatte, gleich nach seinem Amtsantritt die Gespräche mit dem RP aufgenommen. Wir bewerten dies grundsätzlich positiv.


VGH-Urteil zum Polder voraussichtlich ohne Relevanz für Mannheimer Rheindamm

Während der Planfeststellungsbeschluss (PFB) – sprich: die Baugenehmigung – für die Sanierung unseres Rheindamms in weiter Ferne liegt, hat der VGH in Mannheim den PFB zum Polder Bellenkopf/Rappenwört vom 23.12.2020 nun für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Bisher hat das Gericht nur den Tenor des Urteils veröffentlicht. Die Begründung ist noch nicht bekannt.


Die Erwartung, dass dieses Urteil für uns in Mannheim von Belang sein könnte, erfüllt sich aller Voraussicht nach nicht: Denn „im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen“, heißt es in der Mitteilung des VGH. Die Klägerinnen müssen den weit überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen. So hat das Gericht möglicherweise nur einen einzigen Klagegrund anerkannt und daraus die Rechtswidrigkeit des PFB abgeleitet. Dass die Stadt Rheinstetten und die Bürgerinitiative Paminaraum mit dem Klagegrund „keine ausreichende Prüfung der Alternative statisch wirksame Spundwand“ erfolgreich waren, ist eher unwahrscheinlich – zumal die Sanierung der Dämme in den Klagen nur eine untergeordnete Rolle spielt.


Jedenfalls muss das RP Karlsruhe seinen Plan zum Polder bei Rheinstetten nachbessern. Weitere Details zum Urteil finden sich in den Pressemitteilungen des VGH BW und der Stadt Rheinstetten vom 01.12.2023.


Wesentlich für uns: Die Aussagen der Gutachter vor Gericht

Von großem Interesse für das Projekt Rheindamm in Mannheim waren bei der Verhandlung der Klagen (wie am 27.11. berichtet) die Aussagen der beiden Gutachter zur statisch wirksamen Spundwand:


  1. dass diese eine höhere Sicherheit und Resilienz (Widerstandsfähigkeit) bietet
  2. dass diese keine Deichverteidigung erfordert


Wichtig ist für uns außerdem, dass nicht nur Dr. Ronald Haselsteiner, der Gutachter der Klägerin Stadt Rheinstetten, sondern auch Dr. Andreas Bieberstein, der vom Gericht bestellte Sachverständige, diese für uns wesentliche Auffassung vertreten hat. Damit entfällt auch das letzte Argument des RP Karlsruhe für die Rodung Tausender Bäume auf und am Rheindamm.


Herzlichen Dank für Ihre Spenden!

Wie es bei der Rheindammsanierung weitergeht, steht dennoch nach wie vor in den Sternen. Wir kämpfen weiter für die Rettung der Bäume und halten Euch darüber auf dem Laufenden.


Nun wünschen wir eine gute vorweihnachtliche Zeit, schöne Festtage und einen entspannten Jahresausklang.


Allen, die unseren Einsatz auch in diesem Jahr mit ihren Spenden unterstützt haben, danken wir herzlich. Nach wie vor freuen wir uns sehr über jede Zuwendung, auch über kleine. Denn allein mit den Mitgliedsbeiträgen können wir das Einholen von Expertenwissen und anwaltlichem Rat sowie unsere Öffentlichkeitsarbeit nicht finanzieren. Sie können auf unser Spendenkonto (IBAN: DE50 6705 0505 0040 0416 72) überweisen oder mit PayPal spenden. 


Herzliche Grüße


Sabine Jinschek  Michael Detmer

Initiative Waldpark Mannheim e.V.


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